Bewerbung und
Einstellung
Bewerbungsunterlagen
Anders als in den meisten übrigen
Bundesländern beginnen in Niedersachsen die Referendarsausbildungen für das
Lehramt an Gymnasien jeweils zum 01.Mai und 01. November des jeweiligen Jahres.
Die Bewerbungsfristen zu den oben genannten Terminen sind der 30.11. und der
31.05. Sie sollten daher die Bewerbungsunterlagen rechtzeitig beim
Niedersächsischen Kultusministerium anfordern (Postfach 161, 30001 Hannover).
Aus diesen Unterlagen können Sie ersehen, welche Seminarsorte es in
Niedersachsen gibt und in welchen Fächern dort ausgebildet wird.
Zusammen mit den Bewerbungsbögen sind als weitere
Unterlagen einzureichen:
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der
ersten Staatsprüfung
(kann nachgereicht werden, muss aber spätestens 3
Monate vor dem Einstellungstermin im Kultusministerium vorliegen)
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde oder Auszug
aus den Familienbuch
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Auszug aus
dem Familienbuch
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
des/der ständig im Haushalt lebenden Kindes/r oder anderen Personen, denen
gegenüber der/die Bewerber/in unterhaltspflichtig ist
Einstellung
Die Einstellung erfolgt nach Noten und
anerkannten Wartezeiten, die Fächerkombination wird dabei derzeit in
Niedersachsen nicht berücksichtigt.
Ist der Seminarort zugewiesen und von Ihnen
bestätigt, sind noch weitere Unterlagen bei der zuständigen Bezirksregierung
einzureichen (sofern diese nicht bereits der Bewerbung beigelegt wurden):
- Lichtbild
- beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Bankverbindung
- Lohnsteuerkarte
- Ärztliches Gesundheitszeugnis nach § 47 Abs. 1
Bundes-Seuchengesetz
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei
Behörden
- Erklärung über Vorstrafen, laufende
Ermittlungs- oder Strafverfahren
- Erklärung darüber, dass Eure wirtschaftlichen
Verhältnisse geordnet sind
- Kirchliche Unterrichtserlaubnis (bei Zulassungen
mit dem Fach Katholische Religion)
Schulort
Die Zuordnung der Bewerber zu den
Seminarstandorten in Niedersachsen wird durch das Kulturministerium vorgenommen.
Die Verteilung der Referendare auf die Ausbildungsgymnasien erfolgt durch den
jeweiligen Seminarleiter.. Im Studienseminar Meppen ist man bemüht, die
Wünsche der Bewerber auf Zuweisung eines bestimmten Schulortes zu
berücksichtigen.
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert
am 06.01.03
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